Jedes Mitglied (ausgenommen passive Mitglieder und Kinder bis zu 14 Jahren) ist verpflichtet Eigenhilfe (Arbeitsdienst) von mindestens 5 Stunden pro Jahr zu leisten.  Als Arbeitsdienst kann jede Arbeit zum Wohle des Vereins gesehen werden (z.B. Gartenarbeiten auf der Anlage, Unterstützung bei vereinsinternen Turnier-  und Sportveranstaltungen (z.B. Maler-Guttenberger-Cup), Unterstützung des Vorstandes usw…). Sollte das nicht möglich sein, beträgt die Abgeltung der Eigenhilfe € 75,00 pro Jahr.