FAQs
Hier werden einige Fragen zu den neuen Plätzen beantwortet:
Ja, es gibt eine Beitragsermäßigung (siehe Beitragsordnung) für Schüler, Studenten und Azubis. Um diese zu erhalten, muss halbjährlich zum Semesteranfang eine Immatrikulationsbescheinigung/Ausbildungsbescheinigung eingereicht werden. Das kann bequem online erfolgen:
Ja, Sie können eine Stunde bequem online buchen, egal ob Sie Mitglied oder Gast sind. Melden Sie sich dazu einfach bei unserem Platzbuchungssystem an. Sollten Sie mit einem bereits registrierten Mitglied oder Gast spielen, so kann dieser auch einfach den Platz buchen und dabei angeben, dass er mit einem Gast spielt. Die dafür anfallenden Kosten werden dann von seinem Konto abgezogen. Als Gast zahlen Sie für eine Stunde auf den Außenplätzen 7,50€. Die Kosten für die Hallenplätze können Sie unter Preisübersicht Halle einsehen.
Achtung: Wenn ein Mitglied mit einem Gast spielt, muss immer das Mitglied den Platz buchen, dann werden auch nur 7,50€ fällig. Falls ein Gast mit einem Gast spielt, werden 15€ fällig. Man darf aber keinen „Gast“ als weiteren Mitspieler angeben. Ansonsten werden nochmal 7,50€ draufaddiert.
Anleitungen zum Platzbuchungsportal finden Sie hier:
Der Austritt eines Mitgliedes kann nur durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Ende des laufenden Geschäftsjahres erfolgen. Die Erklärung muss dem Vorstand spätestens am 31.12. des laufenden Jahres vorliegen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der TCN stellt momentan 10 Außenplätze und 2 Hallenplätze, sowie 2 Kleinfeldplätze (außen) und eine Ballwand (außen) zur Verfügung, und ist damit einer der größeren Vereine in Bayern. Für Kinder wurde ein Spielplatz errichtet. Für junge Eltern steht ein Wickelraum zur Verfügung.
Jedes Mitglied (ausgenommen passive Mitglieder und Kinder bis zu 14 Jahren) ist verpflichtet Eigenhilfe (Arbeitsdienst) von mindestens 5 Stunden pro Jahr zu leisten. Als Arbeitsdienst kann jede Arbeit zum Wohle des Vereins gesehen werden (z.B. Gartenarbeiten auf der Anlage, Unterstützung bei vereinsinternen Turnier- und Sportveranstaltungen (z.B. Maler-Guttenberger-Cup), Unterstützung des Vorstandes usw…). Sollte das nicht möglich sein, beträgt die Abgeltung der Eigenhilfe € 75,00 pro Jahr.
Natürlich. Sie können das Trainingsangebot der ansässigen Tennisschule nutzen.
Mehr unter https://www.danieldolbeatennisschule.de/ oder unter https://www.tc-neunkirchen.de/tennisschule/.
Ja. Melden Sie sich dazu einfach bei unserem Platzbuchungssystem an und geben Sie beim Buchen des Platzes an, dass Sie mit einem Gast spielen. Die Kosten von 7,50€ für den Gast werden dann von Ihrem Konto abgezogen. Das funktioniert auch andersherum: Der Gast kann sich auch bei dem Platzbuchungsystem registrieren und angeben, dass er mit Ihnen spielt. Dann werden die Kosten direkt von seinem Konto abgezogen. Weitere Anleitungen finden Sie hier:
Die Preise für die Hallenplätze finden Sie hier (oder unter Tennisclub -> Online-Platzbuchung-> Preisübersicht Halle):
Sie können eine Stunde bequem online buchen, egal ob Sie Mitglied oder Gast sind. Sie müssen sich dafür bei unserem Platzbuchungssystem registrieren:
https://tcneunkirchen.courtbooking.de
Hier können Sie übrigens auch die momentane Belegung einsehen. Eine Anleitung finden Sie hier:
Auf jeden Fall. Der TC-Neunkirchen stellt ein breites Spektrum an Mannschaften auf und ist einer der Vereine mit den meisten Mannschaften im Wettbewerb. Alle Mannschaften können Sie hier einsehen:
Ja, Sie können ihre aktive Mitgliedschaft in eine passive Mitgliedschaft umwandeln. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich am Spielbetrieb im Verein nicht aktiv beteiligen, den Verein aber durch Zahlung des Beitrages unterstützen und fördern. Der Beitrag ist wesentlich geringer als bei aktiven Mitgliedern (siehe Beitragsordnung).
Die Umwandlung einer aktiven Mitgliedschaft in eine passive ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand grundsätzlich vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres möglich. Die Umwandlung einer passiven in eine aktive Mitgliedschaft ist durch schriftliche Erklärung an den Vorstand jederzeit möglich bei gleichzeitiger Übernahme aller Verpflichtungen eines aktiven Mitglieds für das laufende Geschäftsjahr.
Nein. Der Beitrag für den Ehepartner eines ordentlichen Mitglieds ist ermäßigt. Mehr Informationen finden Sie in der Beitragsordnung.
Selbstverständlich. Anfänger sind herzlich willkommen und können Ihre Fähigkeiten z.B. durch Nutzen des Trainingsangebots der ansässigen Tennisschule ausbauen. Talentierte Jugendliche werden im Verein explizit gefördert.
Mehr unter https://www.danieldolbeatennisschule.de/ oder unter https://www.tc-neunkirchen.de/tennisschule/.
Nein. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod (siehe Vereinssatzung).
Es ist Pflicht die Vereinssatzung und die Beitragsordnung zu akzeptieren. Diese finden Sie hier:
Natürlich. Hier finden Sie die Beitragsordnung und den Aufnahmeantrag:
Der Eintritt in den Verein ist jederzeit möglich. Der Austritt eines Mitgliedes kann nur durch schriftliche Erklärung an den Vorstand, zum Ende des laufenden Geschäftsjahres erfolgen. Die Erklärung muss dem Vorstand spätestens am 31.12. des laufenden Jahres vorliegen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
erforderlich.
Den Antrag können Sie gleich online ausfüllen: