Der Austritt eines Mitgliedes kann nur durch schriftliche Erklärung (z.B. per E-Mail) an den Vorstand zum Ende des laufenden Geschäftsjahres erfolgen. Die Erklärung muss dem Vorstand spätestens am 31.12. des laufenden Jahres vorliegen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.