Der Austritt eines Mitgliedes kann nur durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Ende des laufenden Geschäftsjahres erfolgen. Die Erklärung muss dem Vorstand spätestens am 31.12. des laufenden Jahres vorliegen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.