Beschluss für den weiteren Betrieb der Halle
Wie bereits im Sondernewsletter vom 25.11. mitgeteilt, gilt für Tennishallen nunmehr die 2G-Plus-Regel, das bedeutet, dass zusätzlich zu geimpft oder genesen ein weiterer Test Voraussetzung zum Betreten der Halle nötig ist. Es gibt folgende Testformen: Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. PCR-Test, der [...]