Wie bereits im Sondernewsletter vom 25.11. mitgeteilt, gilt für Tennishallen nunmehr die 2G-Plus-Regel, das bedeutet, dass zusätzlich zu geimpft oder genesen ein weiterer Test Voraussetzung zum Betreten der Halle nötig ist.

Es gibt folgende Testformen:

  1. Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  2. PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  3. PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Um den Anordnungen der 15. Bayer. InfektionsschutzmaßnahmenVO nachkommen zu können und unsere Tennishalle weiterhin geöffnet zu halten, haben wir heute in einer express einberufenen Online-Vorstandsitzung folgendes Vorgehen besprochen:

Zu Test 1:  Vor Spielbeginn muss der Mannschaftsführer oder eine federführende Person von ihrer Gruppe feststellen, wer schon ein negatives Testergebnis von einer auswärtigen Teststation besitzt. Wenn nicht, muss ein Antigentest im Beisein der verantwortlichen Person vorgenommen werden. Dies geschieht im eigens dafür vorgesehenen Testraum des Eingangsbereichs. Das Ergebnis muss dann in dem im Vorraum ausgelegten Formular (auch hier zum Download: Schnelltest-Kontrolldokument) dokumentiert und in den roten Briefkasten eingeworfen werden. Wir sind überzeugt, dass unsere Mitglieder diese außerordentlich wichtige Aufgabe sehr verantwortungsbewusst durchführen, werden aber dennoch die Handhabung kontrollieren. Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten sind wir genötigt, die entsprechenden Personen vom Hallensport auszuschließen.

Selbsttests gibt es in den örtlichen Apotheken, wie z.B. in der nahegelegenen St. Michaelsapotheke, die ihr Testzentrum bei Sport-Hauser ab Montag, 29.11. wieder öffnet.

Update 12.01.22 : Bisher benötigten 3fach Geimpfte erst 15 Tage nach dem Boostern keinen Test mehr. Neu ist, dass diese Frist nun entfällt.

Erinnern möchten wir auch noch, dass bei Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen, Halsweh, Fieber o.ä.  die Tennisanlage nicht betreten werden darf. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Tennisanlage unverzüglich zu verlassen.

C.W.