Bund und Länder haben am 28. 10. einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie getroffen, deren Maßnahmen auch in Bayern umgesetzt werden. Auch der Tennissport muss Abstriche hinnehmen.

Hier die Beschlüsse für den bayer. Tennissport bis 30. November 2020 :

  1. Tennisanlagen und Vereinsgastronomie: Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden, so z.B. Tennishallen. Unser Wirt hat weiterhin für Essensabholung geöffnet. Bitte unterstützen Sie ihn in dieser schweren Zeit. Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
  2. Trainings- und Spielbetrieb: Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Dies bedeutet, dass Doppelspiele in der Halle nicht erlaubt sind.
    Platzbuchungen der kommenden zwei Wochen wurden aufgrund der Stellungnahme des BLSV am Freitag bereits gelöscht und können nicht mehr wiederhergestellt werden. Daher bitte wir Sie die Plätze erneut über unser Platzbuchungssystem zu buchen. Hallenabos sind davon nicht betroffen.
  3. Winterrunde: Im November sind bayernweit mehr als 1.250 Begegnungen der BTV-Winterrunde 2020/21 geplant. Alle Begegnungen ab 2. November entfallen und werden von den jeweiligen Verantwortlichen der Winterrunden im Zeitfenster Januar bis April 2021 neu angesetzt. Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Mitte Dezember 2020.

Nachzulesen sind diese und weitere Anordnungen auf der Homepage des BTV.